Über Uns
Der Kreis Nordfriesland besitzt die Trägerschaft der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und ist somit zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Der Kreis Nordfriesland hat daher das Jobcenter Nordfriesland gebildet und betreut die Beziehenden von Bürgergeld. Aufgaben des Jobcenters Nordfriesland sind die Leistungsgewährung (passives Leistungsrecht) und die Vermittlung in Arbeit (aktives Leistungsrecht). Das passive Leistungsrecht umfasst alle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, etwa die Regelleistung oder Leistungen der Unterkunft und Heizung. Zum aktiven Leistungsrecht zählen alle Eingliederungsleistungen, wie Arbeitsgelegenheiten, Weiterbildungen oder Eingliederungszuschüsse. Dazu gehören unter anderem auch kommunale Leistungen wie Suchtberatung oder Schuldnerberatung.