Öffentliche Bekanntmachung

Die "öffentliche Zustellung" kann angeordnet werden, wenn ein wichtiges Schreiben oder ein Bescheid des Jobcenters Nordfriesland nicht an die letzte bekannte Meldeanschrift eines Antragstellers/einer Antragstellerin, eines Bevollmächtigten oder einer Bevollmächtigten oder eines Vertreters oder einer Vertreterin zugestellt werden kann.

Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich. Das Jobcenter Nordfriesland hat daher seine Homepage www.jobcenter.nordfriesland.de als Stelle für öffentliche Zustellungen seiner Bescheide im Sinne des § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) bestimmt. Rechtsgrundlage dafür ist § 40 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch II. Teil (SGB II), §§ 37 Absatz 3, 65 Sozialgesetzbuch X. Teil (SGB X) in Verbindung mit § 10 VwZG. Gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Aktuelle öffentliche Bekanntmachungen aus dem Jahr 2025:

Ali Orhan