Leistungen des Fallmanagements

Personen, die Bürgergeld erhalten, werden durch das Fallmanagement dabei unterstützt, die berufliche Situation zu verbessern.

Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen zu diesem Thema für Sie zusammengestellt.

Sie haben darüber hinaus noch Fragen?

Dann wenden Sie sich gern an das für Sie zuständige Jobcenter.

Personen, die Bürgergeld erhalten, können bei der Verbesserung ihrer beruflichen Situation unterstützt werden.

Die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten des Fallmanagements sind im zweiten und dritten Sozial-Gesetzbuch geregelt. Zum Beispiel

  • die Erarbeitung eines gemeinsamen „Fahrplans“ zur Planung der nächsten beruflichen Schritte (Kooperationsplan),
  • die Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung. Zum Beispiel durch den Vorschlag einer passenden Arbeitsstelle,
  • eine Förderungen bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Ausbildung. Zum Beispiel durch die Übernahme von Fahrtkosten,
  • die Teilnahme an Maßnahmen. Zum Beispiel zum Ausbau von Fähigkeiten oder zur Stabilisierung einer Beschäftigung,
  • Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber. Damit zum Beispiel eine erschwerte Einarbeitung ausgeglichen werden kann,
  • die Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung zur Vorbereitung auf eine Ausbildung,
  • die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung,
  • das Einstiegsgeld zur finanziellen Unterstützung einer versicherungspflichtigen Arbeitsaufnahme

Aber: Personen, die Bürgergeld benötigen, befinden sich in einer Notsituation.

In dieser Notsituation werden sie durch das Geld der Steuerzahler unterstützt.

Wer diese Steuergelder erhält, muss daher mithelfen, die eigene Situation zu verbessern.  

Dies bedeutet zum Beispiel das eigenständige Suchen nach einer Arbeitsstelle oder das Einhalten von Absprachen.

Die Einhaltung dieser Grundlagen ist eine Voraussetzung für den Erhalt von Förderleistungen.