Grundsicherungsgeld

Das Bürgergeld wird ab dem 1.7.26 zum Grundsicherungsgeld. Aber es bleibt nicht nur bei der Namensänderung, auch die Spielregeln ändern sich mit der umfassenden Reform des SGB II. Wer ab dem 1.7. Bürgergeld – bzw. dann das Grundsicherungsgeld – beantragen oder einen Weiterbewilligungsantrag stellen muss, sieht sich mit verschärften Rahmenbedingungen konfrontiert. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird ab Juli 2026 stärker auf Vermittlung, Mitwirkung, Kontrolle und Sanktionen ausgerichtet. Gleichzeitig werden Vermögen, Wohnkosten, Terminversäumnisse, Nachweise und die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter strenger geregelt.