Auszahlungskalender für das Bürgergeld und das Sozialgeld

Im folgenden Zahlungskalender sind die spätesten Überweisungstermine (Auszahlung durch das Jobcenter) für Bürgergeld-Leistungen so festgelegt, dass sie dem Hilfebedürftigem am ersten Werktag des Folgemonats zur Verfügung stehen. Bürgergeld wird monatlich immer im Voraus für den Monat der Hilfebedürftigkeit ausgezahlt. Die Leistungen müssen auch immer zwingend im Voraus gezahlt werden, um die Bedarfsdeckungsfunktion zur Sicherung des Lebensunterhalts zu gewährleisten und den Leistungsempfängern am ersten Werktag des Monats, in dem Hilfebedürftigkeit besteht, zur Verfügung zu stehen. Aus Vereinfachungsgründen werden die Leistungen für ganze Monate erbracht, wobei ein voller Monat mit 30 Tagen gerechnet wird.

Bitte bedenken Sie: Es kann einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die beteiligten Banken die Überweisung erledigt haben. Rechnen Sie damit, dass es bis zu drei Tage dauert, bis das Geld auf Ihrem Konto ankommt (Samstag und Sonntag zählen nicht mit).

Bei den angegebenen Terminen handelt es sich um den Tag, an dem das Geld voraussichtlich auf dem Bankkonto des Leistungsempfängers eingehen wird.

Hier können wir nur ungefähre Abgaben zu dem Datum des Geldeingangs machen, da die Verarbeitungszeit außerhalb unseres Einflusses ist.

Wir bitten daher von Nachfragen zum Geldeingang beim Kreis Nordfriesland oder den Sozialzentren abzusehen.

Folgende Überweisungstermine (vss. Geldeingang) sind bereits festgelegt:

für Dezember 2025 Freitag, 29. November 2025
für Januar 2026 Dienstag, 23. Dezember 2025
für Februar Freitag, 30. Januar 2026
für März Freitag, 27. Februar 2026
für April Montag, 30. März 2026
für Mai Donnerstag, 30. April 2026
für Juni Freitag, 29. Mai 2026
für Juli Dienstag, 30. Juni 2026
für August Freitag, 31. Juli 2026
für September Montag, 31. August 2026
für Oktober Mittwoch, 30. September 2026
für November Freitag, 30. Oktober 2026
für Dezember Montag, 30. November 2026
für Januar 2027 Mittwoch, 30. Dezember 2026


Änderungen der Zahlungstermine sind organisatorisch bedingt und können in Ausnahmefällen auftreten.