Einstellung Zahlungsanweisung zur Verrechnung

Eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung ist eine Methode, um staatliche Leistungen an Personen ohne Bankkonto zu übermitteln, indem ein Scheck ausgestellt wurde. Einzelne Banken beginnen damit diese Zahlungsanweisungen zur Verrechnung einzustellen. Dies bedeutet, dass die Leistungen nicht mehr in bar ausgezahlt werden können. Um weiterhin Leistungen erhalten zu können, wird eine Bankverbindung benötigt. Diese muss zur Auszahlung an Ihr zuständiges Jobcenter übermittelt werden.

In dringenden Ausnahmefällen für Personen ohne Bankkonto, erhalten Sie in Ihrem zuständigen Sozialzentrum eine Social-Card. Hierzu muss der Empfänger der Leistung nachweisen, dass ihm die Errichtung eines Kontos bei einem Geldinstitut ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist, oder die Auszahlung im Einzelfall keinen Aufschub duldet.