Gewährung von Leistungen
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Wenn Sie arbeitsfähig sind, nur ein geringes Einkommen oder gar kein Einkommen beziehen, können Sie das sogenannte Bürgergeld beantragen. Der Staat unterstützt auch die Mitglieder Ihres Haushaltes, die nicht erwerbsfähig sind, zum Beispiel Ihre Kinder.
Die monatlichen Leistungen für Kinder und andere nicht erwerbsfähige Menschen heißen nicht Bürgergeld, sondern Sozialgeld.
Sie und die Mitglieder ihres Haushaltes bilden eine Haushalts- oder Bedarfsgemeinschaft. Eine Bedarfsgemeinschaft kann aus einer oder mehreren Personen bestehen, von denen mindestens eine erwerbsfähig sein muss.
Das Bürgergeld und das Sozialgeld setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: dem Regelbedarf, dem Mehrbedarf, einmalige Bedarfe, Leistungen für Bildung und Teilhabe und Ihrem Bedarf für Unterkunft und Heizung.
Wichtig: All diese staatlichen Leistungen erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen. Gezahlt wird erst ab dem ersten Tag des Monats, in dem Sie den Antrag stellen. Für die Monate davor können wir keine Leistungen gewähren.
Bitte fragen Sie Ihre Leistungssachbearbeitung in dem für Sie zuständigen Jobcenter, ob sie auch einen Anspruch auf andere Sozialleistungen haben. Das können zum Beispiel das Wohngeld, der Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Renten, Unterhaltsvorschuss, Ausbildungsförderung oder Krankengeld sein. Ihre Leistungssachbearbeitung hilft Ihnen, die richtige Behörde zu finden.
Wenn Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft ein Einkommen erzielen oder ein Vermögen haben, müssen Sie dies im Antrag auf das Bürgergeld und die genannten Leistungen aufführen. Das Jobcenter ist berechtigt, die Vollständigkeit Ihrer Angaben zu prüfen. Es kann zum Beispiel einen Datenabgleich mit anderen Behörden vornehmen oder Sie auffordern, Kontoauszüge vorzulegen oder ein Kontenabrufverfahren durchführen.
Wenn Einkommen oder ein Vermögen vorhanden sind, fallen die staatlichen Unterstützungsleistungen natürlich geringer aus, als bei Menschen, die gar kein Einkommen haben. Dahinter steckt der Gedanke, dass wir alle verpflichtet sind, uns soweit wie möglich selbst zu helfen. Nur wenn uns das nicht oder teilweise nicht möglich ist, springt die Gemeinschaft aller Bürgerinnen und Bürger, also der Staat, mit Unterstützungsleistungen ein.
Bitte bringen Sie, wenn Sie ins Jobcenter kommen, Ihren gültigen Personalausweis, Ihren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, Ihren Pass mit aktuellem Aufenthaltstitel oder – soweit noch kein Pass vorhanden – die entsprechende Bescheinigung der Ausländerbehörde mit Ihrer AZR-Nummer (Nummer des Ausländerzentralregisters) und eine aktuelle Meldebescheinigung mit.
Selbstverständlich müssen Sie den Antrag auf Bürgergeld und Sozialgeld vollständig und korrekt ausfüllen. Falls das Einkommen oder Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft nach der Stellung des Antrages steigt oder sinkt, müssen Sie diese Änderung sofort dem zuständigen Jobcenter mitteilen, damit die Höhe des Bürgergeldes und des Sozialgeldes entsprechend nach oben oder unten angepasst werden können. Wenn Ihr Einkommen die im Antrag genannte Summe übersteigt, müssen wir zu viel gezahlte Leistungen zurückfordern.