Kosten der Unterkunft (KdU)
Bedarfe für Unterkunft und Heizung für Ihre Miet-, Betriebs- und Heizkosten. Das umfasst
- Ihre Netto-Kaltmiete
- die Betriebskosten
- Ihre Kosten für die Heizung und zum Beispiel einen Boiler für Warmwasser
- sonstige Kosten, zu denen Sie per Mietvertrag verpflichtet sind
- Nachzahlungen für Betriebs- und Heizkosten
Falls Sie eine Erstattung zu viel gezahlter Betriebs- und Heizkosten von den Stadtwerken oder vom Vermieter erhalten sollten, müssen Sie dies natürlich Ihrem Jobcenter mitteilen, da zu viel gezahlte Beträge zu erstatten sind.
Wenn Sie in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus wohnen, gehören zu den Kosten der Unterkunft auch zum Beispiel Schuldzinsen, die Gebäudeversicherung und Nebenkosten sowie einige Hauslasten. Tilgungsraten gehören aber nicht dazu.
Die Kosten der Unterkunft werden nicht in beliebiger Höhe übernommen, sondern da gibt es Höchstgrenzen. Eine Übersicht finden Sie auf dieser Seite rechts in der Randspalte im Dokument „KdU-Richtwerte in der Zeit ab 1. Januar 2025“.