Mehrbedarfe

In einigen Lebenslagen können Sie zusätzlich einen Mehrbedarf beantragen. Das gilt zum Beispiel …

  • für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche
  • für Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren
  • für Menschen mit Behinderungen, die bestimmte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX oder XII erhalten
  • für Personen, die aus medizinischen Gründen teure Nahrungsmittel benötigen.