Mehrbedarfe
In einigen Lebenslagen können Sie zusätzlich einen Mehrbedarf beantragen. Das gilt zum Beispiel …
- für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche
- für Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren
- für Menschen mit Behinderungen, die bestimmte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX oder XII erhalten
- für Personen, die aus medizinischen Gründen teure Nahrungsmittel benötigen.